Was ist Psychotherapie?

In der Psychotherapie geht es darum, Lebenskrisen und psychische Probleme gemeinsam zu erkennen, verstehen und zu lindern, mit dem Ziel ein gesünderes und erfüllteres Leben zu ermöglichen. 

Psychotherapie ist sinnvoll, wenn Sie das Bedürfnis verspüren, aktiv Veränderungen in Ihrem Leben herbeizuführen wobei ich Sie gerne, auf Augenhöhe, mit meiner Expertise unterstütze. 

Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie ist eine wissenschaftlich fundierte psychotherapeutische Methode, die darauf abzielt, dysfunktionale Verhaltensmuster zu identifizieren und zu ändern, in dem wir Denkmuster und Reaktionen auf bestimmte Situationen verändern. Auch ihre Gefühle und ihre Biographie sind hierbei selbstverständlich von Bedeutung. 

Beratung

Beratung zielt darauf ab, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen. Gründe, für Beratung sind beispielsweise unter anderem allgemeine Lebenskrisen, schwierige Herausforderungen, berufliche, familiäre, partnerschaftliche oder andere soziale Konflikte sowie Fragen zur Persönlichkeitsentwicklung. 

Ablauf 

Nachdem Sie sich bei mir per E-Mail oder telefonisch gemeldet haben, machen wir ein Erstgespräch in der Praxis aus. 

In dem Erstgespräch besprechen wir gemeinsam Ihr Anliegen und lernen uns kennen. Wenn wir uns darauf einigen zusammenzuarbeiten, legen wir die Häufigkeit und den Zeitabstand der Therapiesitzungen fest. In der Regel finden diese Termine wöchentlich statt. 

Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie höflich, diesen mindestens 24 Stunden im Voraus telefonisch abzusagen, da er verrechnet wird. 

Definition

„Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision“ bedeutet, dass ich berechtigt bin psychotherapeutische Leistungen eigenständig zu erbringen.

Ich reflektiere in regelmäßigen Abständen mit einem dazu ausgebildeten Lehr-/ Psychotherapeuten meine Arbeit. 

Psychotherapeuten sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, wie es im Psychotherapiegesetz festgelegt ist. Gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes (BGBl. Nr. 361/1990) sind Psychotherapeuten sowie ihre Mitarbeiter dazu verpflichtet, über alle Geheimnisse, die ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren